Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz

Sabine Tebruck stellte Strafanzeige gegen Markus T. und seine Lebensgefährtin Sandria wegen massiven Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.

Zur Vorgeschichte:

Im Jahr 2018 wurde vom Amtsgericht Freiburg in einer familienrechtlichen Angelegenheit die Erstellung eines psychologischen Gutachtens über Sabine Tebruck in Auftrag gegeben. Vorrangig sollte die Arbeitsungsfähigkeit begutachtet werden.

Damals gab es bereits konkrete Befürchtungen, dass das Gutachten sowohl von Markus T. als auch von seiner Exverlobten Sandria missbraucht werden könnten, was dem zuständigen Gericht mitgeteilt wurde und durch eine Unterlassung zuer Weitergabe verhindert werden sollte.

Die zuständige Richterin wies jedoch in einem Schreiben an Sabine Tebruck (u.a.) darauf hin, dass die Weiterleitung des Gutachtens an die Gegenseite, zunächst an die Rechtsanwälte, „unverzichtbar“ sei, da diese im Rahmen der Beweisaufnahme dient. Das richterliche Schreiben erhielt auch die Gegenseite.

Die gegenerische Seite „versicherte“ in gewohnter blasierter Manier in ihrem Schreiben, dass der Antragsteller (Markus T.) keinerlei Interesse habe, mit dem Gutachten zu hausieren, da der Antragsteller die Berührungspunkte zur Antragsgegnerin (Sabine Tebruck) auf ein Minimum beschränken möchte.

Mein Mandant hat keinerlei Interesse mit dem Gutachten hausieren zu gehen

Nun stellt sich uns die Frage, was Mandant Markus T. wohl verstand unter: „keinerlei Interesse daran zu haben, mit dem Inhalt des Gutachtens hausieren zu gehen?“

Vielleicht dachten Markus T. und seine Exverlobte pragmatisch, ein Gutachten an Hinz und Kunz per WhatsApp, per Email, per Post oder per Brieftaube zu verschicken, ist ja kein „hausieren“.

Und wenn wir gerade dabei sind, verschicken wir doch gleich noch andere diverse Unterlagen über Sabine Tebruck.

Ob die Staatsanwaltschaft das auch so sehen und die Strafanzeige einstellen wird?

Inzwischen hat sich auch Corinna S. von Markus T. und Sandria SvDDvT distanziert.

Sandria SvDDvT verkündete noch vor Kurzem nachweislich, dass die Internetpräsenz Die Akte Tebruck belächelt wird.