Absprache der Kindeseltern im Juni 2016
Beide Elternteile haben die Elterliche Sorge.
Im Juni 2016 beschließen Vater und Mutter gemeinsam, das Kind aufgrund aktueller Ereignisse im schulischen Umfeld sowie im Freundeskreis des Kindes unverzüglich dort herauszunehmen. Das Kind wird zu seinem eigenen Schutz im beidseitigen Einvernehmen zunächst zum Kindesvater nach Uedem verbracht.
Mutter Sabine Tebruck packt in der gebotenen Eile ein paar Sachen für das Kind zusammen und macht sich abends auf den Weg, das Kind zum Vater zu bringen. Ankunft nachts. Vater und Mutter besprechen sich und der Vater wird im persönlichen Gespräch über die Ereignisse der letzten Wochen und Tage informiert.
Beide Elternteile waren sich einig, dass es einzig richtig war, das Kind unverzüglich aus dem Umfeld zu entnehmen und wenngleich der Vater sich in der Vergangenheit nicht aktiv an der Erziehung des Mädchens beteiligte.
Doch dann kommt es zu einer Wende: Der Kindesvater will sich an die getroffenen Vereinbarungen nicht mehr erinnern können, erzählt dem Kind Lügen und stellt den Wechsel des Kindes in den väterlichen Haushalt als „Rauswurf des Kindes“ dar. Es kommt zu weiteren Vorfällen, die Thema des nächsten Updates sein werden.
In den Hauptrollen:
- Ein Vater mit besorgniserregenden Gedächtnislücken.
- Eine Lebensabschnittsgefährtin, über die es wenig Gutes zu berichten gibt.
- Eine Anwältin, die nur wenig mit Kompetenzen, dafür umso mehr mit anderem „Können“ glänzen kann.
Das Kindeswohl wird in Gänze außer Acht gelassen geschädigt.
Update 11/2019: Kindeswohlschädigung a la PAS
Zieh-„Mutter“ SvDDvT holt sich Corinna ins Boot, um das Kindeswohl weiter zu schädigen und PAS weiter voranzutreiben. Lesen Sie den neuen Beitrag „Kindeswohlschädigung a la PAS„.