Mutter Sabine Tebruck hatte bereits Bekanntschaft mit dem Jugendamt machen müssen. Das ist aktenkundig und wird bei jeder Gelegenheit gegen die Mutter verwendet. Dass die vorausgegangene Inobhutnahme ihres Sohnes unrecht war und durch einen Gerichtsbeschluss vom Oberlandesgericht nach über 5 Jahren beendet wurde, findet indes keine Beachtung.
Einmal Jugendamt, immer Jugendamt!
Sabine Tebruck geht es so, wie vielen anderen Müttern und Vätern, die in den Fokus eines deutschen Jugendamtes geraten sind. Es spielt irgendwann keine Rolle mehr, ob der Jugendamtseingriff in die Familie richtig und rechtens war. Wenn das Jugendamt in eine Familie geht und ein Kind entnimmt, muss ja etwas vorgefallen sein. Das ist die landläufige Meinung. Sogar Verurteilungen des Europäischen Gerichtshof und damit festgestellte schwere Menschenrechtsverletzungen – begangen durch die Bundesrepublik Deutschland – werden gerne ignoriert. Jugendamt, Jugendamt über alles!
Alles, was auf der Internetseite www.die-akte-tebruck.de zu lesen ist, baut darauf auf, welches Schicksal Mutter Sabine Tebruck und ihre Familie durch den rechtswidrigen Jugendamtseingriff erlebt hat. Die Familie bleibt gebrandmarkt und bietet immer wieder Angriffsfläche. Wer an Mutter Sabine Tebruck etwas auszusetzen hat, trägt es einfach über die Kinder aus. Nichts scheint leichter, als der Kindesmutter mit dem Jugendamt zu drohen oder gleich beim Jugendamt eine Meldung abzusetzen.
Wer einmal mit dem Jugendamt in Verbindung kam, bleibt dauerhaft unter Beaufsichtigung.