Die Dreckschleuder
Der Vater leidet nicht nur, wie hier bereits berichtet, an Gedächtnisschwund, sondern hat eine Anwältin einer Steuerkanzlei beauftragt, welche die Dreckschleuder auspackt, das Kindeswohl eines Mädchens mit voller Absicht schädigt und billigend die Folgen für das Kind in Kauf nimmt. Hauptsache, das Anwaltshonorar ist sichergestellt.
Lesen Sie in diesem Artikel über die Kindeswohlschädigung, ausgeführt durch die Anwältin des Kindesvaters, die es mit Pippi Langstrumpf hält und sich über den Gesetzgeber erhebt und macht, was sie will und wie sie will. Wen juckt da schon das Kindeswohl des 13-jährigen Mädchens, das im väterlichen Haushalt und der Kanzlei Basten instrumentalisiert, belogen, manipuliert und nachhaltig geschädigt wird.
Zuerst schildern wir den tatsächlichen Sachverhalt, danach das, was die Anwältin mit ihrer Anwalts-Dreckschleuder daraus gemacht hat.
Sachverhalt, wie das Kind zum Vater kam
Am 08.06.2016 wurde das Kind am Abend in den Haushalt des Kindesvaters gefahren. Ankunft in der Nacht vom 08. auf den 09.06.2016. Von Süddeutschland nach Norddeutschland. Zuvor kam es zur Absprache beider Elternteile. Mutter Tebruck informierte am frühen Nachmittag des 08.06.2016 den Vater über die Vorfälle, die es zum Schutz des Kindes erforderlich machten, dass Kind ohne jedweder Aufschub aus seinem sozialen Umfeld zu nehmen. Zwar erkannte der Vater die Dringlichkeit, antwortete jedoch nur knapp. Er verwies bezüglich eines notwendigen Telefonats zunächst auf den Feierabend; von der Arbeit daheim angekommen, teilte der Vater mit, er müsse jetzt erst essen. Erst zwischen 17 und 18 Uhr erreichte Mutter Tebruck den Kindesvater per Telefon.
Grundsätzlich war der Vater in der Lage, die Eilbedürftigkeit zu erkennen. Zunächst nicht bereit, seine Tochter überhaupt aufzunehmen. Erst über die Folgen, die auf ihn zukommen würden, mehrfach angesprochen, gab er sich einverstanden, dass das Kind vorübergehend zu ihm kommt. Gleichsam teilte er mit, er würde das Kind auch abholen. Dies sei ihm jedoch aufgrund der Entfernung und langen Fahrzeit von Uedem nach Süddeutschland und zurück nach Uedem unter der Woche nicht möglich. Er bat die Mutter darum, das Kind „zu retten“ und dafür zu sorgen, dass das Kind schnellstmöglich zu ihm verbracht wird.
Außerdem richtete der Vater sich mit einer besonderen Bitte an die Mutter:
Diese sollte dem Kind nicht sagen, wohin die Fahrt ging. Denn er wußte genau, dass das Kind dann nicht mitfahren würde – weil das Kind nämlich aufgrund diverser Vorkommnisse in Uedem nicht mehr dahin wollte.
Und dem Vater wurde bereits am Telefon mitgeteilt:
Die Mutter würde der Tochter aufgrund der wenig verbleibenden Zeit nur das Allernotwendigste einpacken können, da zwischen dem Elterntelefonat und dem Abholen des Kindes nur wenige Minuten blieben!
Darüber hinaus:
Dem Vater wurde mitgeteilt, dass mit der Ankunft erst nachts zu rechnen sei. Die Gründe, welche dem Vater auch genannt wurden, folgen im nächsten Abschnitt.
Abfahrt und Ankunft in Uedem
Kurz vor 19 Uhr machte sich die Mutter gemeinsam mit einer befreundeten Familie im alten Kleinwagen auf den Weg, um das Kind im Schwimmbad abzuholen. Auf der Autobahn machte man Rast, um im Fast-Food-Restaurant essen zu gehen. Später wurde eine weitere Rast gemacht, um noch ein paar Getränke in einer Tankstelle zu kaufen.
Mit dem vollgeladenen und alten Kleinwagen erreichte man Uedem in der Nacht. Abfahrt 19 Uhr, Ankunft 3 Uhr, Fahrzeit 7 Stunden!
Eine Strecke von rund 550 km, für die Google Maps eine reine Fahrzeit von 5 Stunden berechnet. Ohne Berücksichtigung von
- Kind aus Schwimmbad abholen
- Pausen
- Essen gehen
- unzählige Baustellen und Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen 30 und 80 km auf der Autobahn
- und ohne Berücksichtigung, dass sein vollbeladender alter Kleinwagen mit 60 PS nicht mit der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit eines modernen Fahrzeugs mithalten kann.
Anwältin torpediert mit Dreckschleuder Wohl des Kindes
Die verlogene Anwältin missbraucht die gemeinschaftliche Absprache der Eltern wahrheitswidrig, um Mutter Tebruck einen Strick daraus zu drehen. In einem Schriftsatz bezichtigt die Lügen-Anwältin Mutter Tebruck, “das Kind rausgeworfen” zu haben. Die Ankunft wurde von der Rechtsnwältin als “morgens um 3 Uhr abgeliefert” bezeichnet.
Dass
- der Mandant und Kindsvater an der späten Abfahrt von Mutter und Kind maßgeblich verursächlich war,
- es konkrete Absprachen beider Elternteile gab,
- dem Kindesvater mitgeteilt wurde, dass man nur allernötigste Kleidung mitnehmen könne,
- der Kindesvater sagte, er würde am darauffolgenden Wochenende Sachen vom Kind abholen,
- Mutter und Vater auch während der Fahrt in Kontakt standen und er über Baustellen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, voraussichtliche Ankunft u. w. in Kenntnis war,
- usw.
sind nachweisliche Fakten, welche die Anwältin in ihrem Wisch nicht aufführte – schließlich würde eine wahrheitsgemäße Wiedergabe in Anwaltsschriftsätzen und die Erwähnung, dass es bei Übergabe des Kindes ein längeres und einvernehmliches Gespräch zwischen den Eltern gab, die Kindeswohlschädigung seitens des Kindesvaters – und inzwischen auch die durch seine Anwältin zusätzlich – beweisen.
Mit gleichem Schmähton bemüht Basten weiter ihre anwaltschaftliche Dreckschleuder:
- Mutter Sabine Tebruck packte passende Kleidung, Schulsachen und persönliche Dinge in den räumlich begrenzten Kofferraum des Kleinwagens ein. Die Anwältin beschreibt dies im Negativduktus diskreditierend als “das Nötigste eingepackt (Müllsack)”.
- Aus dem vereinbarten Haushaltswechsel des Kindes zwei Wochen vor Ende des Schuljahres und aufgrund eines akuten Schutzbedarfs des Kindes wird “mitten im Schuljahr” – obwohl gerade die akute Gefährdung des Kindes im schulischen Umfeld des Kindes vorlag, weswegen es überhaupt erst aus der Situation geholt werden musste.
Zuvor hatte der Kindesvater selbst noch darum gebeten, dass man ihm das Kind so schnell wie möglich, nämlich bereits am Donnerstag bringt.
Der Gipfel der anwaltschaftlichen Dreckschleuder – ob in Eigenregie oder im Mandantengeheiß: Die Mutter habe erklärt, sie wolle nichts mehr mit ihrer Tochter zu tun haben.
Warum macht die Anwältin das?
Die Methodik der Anwältin ist nicht unbekannt. Man verspricht sich Vorteile im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren und verlässt sich drauf, dass das Familiengericht „schon glaubt“, was eine Anwältin in diskreditierender Absicht in ihre Schriftsätze formuliert. Diese spekuliert darauf, dass niemand ihr und ihrem Mandanten auf den Zahn fühlt und diese vertraut darauf, dass die leichtes Spiel hat bei einer Mutter, der man schon mal von Amtswegen ein Kind weggenommen hatte.
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