Dringlichkeit a la Basten
Die meisten deutschen Staatsbürger sind der Deutschen Sprache fähig. Manche aber auch nicht. Man könnte annehmen, Anwältin Basten und Kindesvater zählen zur zweiten Kategorie. Laut Duden wird das Wort ‚dringend‘ wie folgt erklärt:
„keinen Aufschub duldend, eilige Erledigung verlangend“
Am 05.05.2017 (natürlich ein Freitag!) begann die Rechtsanwältin eine Mail zu schreiben, die sie an die Anwältin der Kindesmutter schickte, so dass der Mailinhalt erst am 10.05.02107 bei Kindesmutter Tebruck ankam. Da kann man nichtmal der Anwältin der Kindesmutter das Trödeln vorwerfen.
Der Ordnung halber hier zunächst die essentiellen Textpassagen des Inhalts:
… dringend der Impfausweis sowie das Untersuchungsheft von … für weitere Untersuchungen benötigt wird.
(…)
Wir gehen davon aus, dass die Unterlagen bis spätestens 12. Mai hier vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Basten
Der Tatsache geschuldet, dass Beamen derzeit noch nicht möglich ist und zum physischen Zustellen von Unterlagen für Otto-Normal-Verbraucher der Postweg einzuhalten ist, ist es angesichts von Zustelldatum und Fristsetzung per se schon nicht möglich, den Forderungen der Rechtsanwältin nachkommen zu können. Im tatsächlichen Falle von Dringlichkeit hätte diese entweder direkt der Mutter mailen oder sie anrufen können. Da die Forderung aber ohnehin obsolet war, spielt dies keine besonders relevante Rolle.
Denn: Die Tatsache, dass Mutter Tebruck bereits vor über 10 Monaten dem Vater einen Teil der Unterlagen hat zukommen lassen und ihm bezüglich des anderen Teils mitteilte, dass sie die Unterlagen gar nicht hat, machen es nicht gerade leichter, den anwaltschaftlichen (Unsinns-)Forderungen nachzukommen. Warum die Anwältin Basten trotzdem solche unsinnigen Forderungen stellt und warum dadurch das Kindeswohl geschädigt wird, ist hier nachzulesen. Trotzdem wollen wir auch in diesem Bericht noch einmal separat darauf eingehen, warum dieser hanebüchenen Forderung soviel Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
Warum ‚dringend‘ das neue Nichts ist
Wie bereits erwähnt : Der KV braucht dringend…. halten wir dazu fest:
- Anwältin datiert ihr Schreiben auf den 05.05.2017 – ein Freitag
- Anwältin fordert Übersendung bis spätestens 12.05.2017
- Anwältin schickt den Schrieb an Anwältin der Kindesmutter
- Anwältin der KM schickt Brief weiter an KM
- KM erhält Schreiben am 10.05.2017
Mutter Tebruck teilt darauf hin mit, dass vorhandene Unterlagen bereits vor 10 Monaten an den KV geschickt wurden. Der Vater wußte bereits vor 10 Monaten, dass der fehlende Teil der Unterlagen nicht im Besitz der Kindesmutter waren. Trotzdem hat der Kindesvater sich in den 10 Monaten nicht darum gekümmert, die „dringend“ benötigten Unterlagen zu besorgen.
Da es im väterlichen Haushalt nicht nur zu Gedächtnisschwund sondern offenbar auch zu Überforderung kommt, tat Mutter Sabine das, was sie seit der Geburt ihrer Tochter nicht anders gewöhnt ist. Sie nahm die Sache selbst in die Hand – schließlich würden die Unterlagen ja „dringend“ benötigt, wie RA Basten zum Besten gab, und schließlich kennt Mutter Sabine Tebruck den Vater des Kindes.
Die Kindesmutter ermöglichte trotz einer Entfernung von über 500 km, dass die Unterlage Untersuchungsheft ausgestellt und vom Vater vor Ort hätten abgeholt werden können. Und was passierte nach der geforderten Dringlichkeit a la Basten? Nichts! Das U-Heft wurde zur Abholung bereitgestellt, aber nicht abgeholt.
Handelt es sich bei der Dreckigkeit Dringlichkeit a la Basten gar um eine reine Schikane zum Nachteil von Mutter Sabine Tebruck? Bingo!
Schikane a la Basten: Die Fortsetzung
Basten wäre nicht Basten, hätte ebendiese nicht noch eine Schippe draufgelegt.
Gleiche Mail, ein Stückchen weiter unten:
Es dürfte sicherlich auch im Sinne ihrer Mandantin liegen, dass ihre Tochter weiterhin optimal medizinisch versorgt wird.
Kindesmutter Sabine Tebruck hat sich, anders als der Kindesvater, von Beginn der Schwangerschaft bis zum Wechsel in den Haushalt des Kindsvaters rund 14 Jahre nicht nur um
- Erziehung
- Betreuung
- Versorgung
des Kindes gekümmert, sondern auch darum, dass das Kind optimal medizinisch versorgt wird, wie Anwältin Basten doch in ihrer Auslassung mehrfach selbst bestätigt.
Und genau weil Kindesmutter Sabine Tebruck die weitere medizinisch optimale Versorgung überaus wichtig war und ist, erteilte sie bei Übergabe des Kindes am 09.08.2016 dem Vater auch eine Vollmacht, damit er – aufgrund der weiten räumlichen Distanz beider Elternteile – auch ohne Einzelfall-Zustimmung der Kindesmutter die medizinische Versorgung des Kindes in die Wege leiten kann.
Der Versuch, mit der Dreckschleuder auf die Kindesmutter zu werfen, ist kläglich gescheitert. Der hier vom Zaun gebrochene Scheidungskrieg geht gewiss nicht von der Kindesmutter aus, ebenso wenig, wie die Kindeswohlschädigung. Denn wer herzlich wenig Interesse und Engagement an der Gesundheit des Kindes zeigt, ist der Kindesvater, darüber und auch noch über andere Dinge wird noch zu berichten sein.
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